Schulzahnpflege 

Die Schulzahnpflege bezweckt die Gesunderhaltung der Zähne und deren kostengünstige Behandlung. Die Zähne der Kinder müssen einmal jährlich durch einen Zahnarzt untersucht werden.
Die schulzahnärztliche Untersuchung findet ab dem 2. Kindergartenjahr statt. Sie ist unentgeltlich, sofern sie beim Schulzahnarzt durchgeführt wird. Die Eltern tragen die Behandlungskosten. 

Schulzahnärzte: Dr. Etter, Ins / Dr. Zwyssig, Ins / Zahnarztpraxis Gerolfingen

Wollen Erziehungsberechtigte ihr Kind bei einem Nichtvertragszahnarzt untersuchen lassen, gehen die Kosten zu ihren Lasten. Für die Kontrolle bei einem Privatzahnarzt kann die Zahnkarte frühzeitig vor dem Termin bei der Klassenlehrerin oder im Sekretariat angefordert werden und muss danach möglichst rasch, mit dem Stempel des Zahnarztes versehen, der Schule retourniert werden.

Als vorbeugende Massnahme gegen Zahnschäden werden in der Klasse fünf bis sechsmal pro Jahr und zusätzlich einmal durch eine Fachperson, die Zähne mit Fluor gereinigt. Anlässlich des Besuchs der Fachperson wird den Kindern gezeigt, wie die Zähne richtig gepflegt werden.

Link: Bildungs- und Kulturdirektion

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