Absenzen / Dispensationen

Absenzen

Absenzen eines Kindes gelten als entschuldigt aus Gründen wie folgende: Krankheit oder Unfall des Kindes, Krankheit oder Todesfall in der Familie, Wohnortswechsel, Arzt- und Zahnarzttermine.
Kann ein Kind den Unterricht im Kindergarten oder in die Schule nicht besuchen, sind die Eltern verpflichtet, die Lehrerin und das Schulbusunternehmen rechtzeitig vor der Abfahrt beim Schulhaus und vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Eltern, deren Kinder die Tagesschule besuchen, melden Ihr Kind zusätzlich in der Tagesschule ab.

Seit August 2023 kommuniziert die Schule und Tagesschule Schulimont mit den Familien über die KLAPP App.
Die Eltern sind gebeten, Absenzen ausschliesslich über KLAPP zu melden. 

Dispensationen

Für die Bewilligung von Dispensationen muss vier Wochen im Voraus ein schriftlich begründetes Gesuch bei der Schulleitung eingereicht werden. Dispensationen können gewährt werden aus Gründen wie: Feiern von hohen religiösen Feiertagen, wichtige Familienereignisse, Besuch des Kurses in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK).

Fünf freie Halbtage

Die Eltern sind berechtigt, für ihr Kind höchstens fünf freie Halbtage zu beziehen. Die Lehrperson ist spätestens einen Arbeitstag davor zu informieren. Grundsätzlich bedauern wir, wenn Schulanlässe oder Tage vor Schuljahresschluss davon betroffen sind. Um den Eltern die Information an die Lehrperson zu erleichtern, erhält jedes Kind zu Beginn des Schuljahres ein spezielles „Halbtag – Blatt“ mit fünf nummerierten Feldern, die bei Gebrauch abgeschnitten werden können.

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